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Beitragsordnung

Beitragsordnung

 

Auf der Grundlage des § 10, 3. Stabstrich der Satzung des Bauernverbandes Nordvorpommern e.V. verpflichten sich die Mitglieder des Verbandes zur Zahlung von Beiträgen und zur jährlichen Meldung der für die Berechnung der Beiträge notwendigen Daten an die Kreisgeschäftsstelle

1. Beiträge der ordentlichen Mitglieder

1. Beiträge ordentlicher Mitglieder

 

Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die ordentliches Mitglied entsprechend § 4 Abs. 1 der Satzung des Bauernverbandes Nordvorpommern e.V. sind, entrichten folgenden Beitrag:

- 25,- € Grundbetrag für Nebenerwerbsbetriebe

- 75,- € Grundbeitrag für Haupterwerbsbetriebe

- 2,2 €/ha Ackerland

- 1,8 €/ha Grünland

 

Landwirtschaftliche Unternehmen, die ordentliches Mitglied entsprechend § 4 Abs. 1 der Satzung des Bauernverbandes Nordvorpommern e.V. sind und deren Viehbesatz die Grenzen des § 51 des Bewertungsgesetzes überschreitet (gewerbliche Tierhaltung), entrichten folgenden Beitrag:

- 25,- € Grundbetrag für Nebenerwerbsbetriebe

- 75,- € Grundbeitrag für Haupterwerbsbetriebe

- 1,- €/GV

 

Natürliche Personen, die als Einzelperson ordentliches Mitglied des Bauernverbandes Nordvorpommern e.V. sind, entrichten folgenden Beitrag:

- 18,5 €

- 9,25 € bei Rentnern

2. Beiträge der assoziierten Mitglieder

2. Beiträge der assoziierten Mitglieder

 

Für assoziierte Mitglieder entsprechend § 5 der Satzung des Bauernverbandes Nordvorpommern e.V. wird die Höhe und Fälligkeit des Beitrages zwischen dem Vorstand und dem assoziierten Mitglied vereinbart

3. Beiträge der fördernden Mitglieder

3. Beiträge der fördernden Mitglieder

 

Für fördernde Mitglieder entsprechend § 6 der Satzung des Bauernverbandes Nordvorpommern e.V. wird die Höhe und Fälligkeit des Beitrages zwischen dem Vorstand und dem assoziierten Mitglied vereinbart

4. Beiträge der Ehrenmitglieder

4. Beiträge der Ehrenmitglieder

 

Ehrenmitglieder entsprechend § 7 der Satzung des Bauernverbandes Nordvorpommern e.V. sind von der Zahlung von Beiträgen befreit

5. Zahlungsweise der Beiträge

5. Zahlungsweise der Beiträge

 

Für die Beiträge der ordentlichen Mitglieder entsprechend § 4 Abs. 1 der Satzung des Bauernverbandes Nordvorpommern e.V. wird eine Ratenzahlung vereinbart:

- 1. Rate: Februar - 50 % des Jahresbeitrages

- 2. Rate: August - Zahlung des Restbeitrages mit Angleichung der jährlichen Veränderungen.

 

Der Vorstand kann auf schriftlichen Antrag eines ordentlichen Mitgliedes in begründeten Einzelfällen eine Stundung oder eine Beitragsreduzierung beschließen. Diese Entscheidung gilt für das jeweilige Beitragsjahr.

 

 

Trinwillershagen, Grimmen 06.02.2007

Bankverbindung:
BLZ: Kto.-Nr.:
Pommersche Volksbank eG 13091054 170119
Stundung/Reduzierung

Stundung/Reduzierung

 

Der Vorstand kann auf schriftlichen Antrag eines ordentlichen Mitgliedes in begründeten Einzelfällen eine Stundung oder eine Beitragsreduzierung beschließen. Diese Entscheidung gilt für das jeweilige Beitragsjahr.

 

 

Trinwillershagen, Grimmen 06.02.2007

Bankverbindung:
BLZ: Kto.-Nr.:
Pommersche Volksbank eG 13091054 170119